Benutzerordnung
Nachfolgende Benutzerordnung ist verbindlich für die Nutzung des Level 8 – Boulderhalle Gießen.
Betreiber ist die Vertikal Total GmbH.
Hier könnt ihr die Benutzerordnung als PDF herunterladen.
Nachfolgende Benutzerordnung ist verbindlich für die Nutzung des Level 8 – Boulderhalle Gießen.
Betreiber ist die Vertikal Total GmbH.
1. Zugangsregelung
1.1 Jede*r Benutzer*in bestätigt durch seine*ihre Unterschrift (oder durch den Erwerb einer gültigen Eintrittskarte), dass er*sie die nachfolgende Ordnung gelesen, akzeptiert und verstanden hat und verpflichtet sich somit diese einzuhalten.
1.2 Die Nutzung der Boulderhalle ist kostenpflichtig. Berechtigt zur Nutzung der Boulderhalle sind nur Personen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt haben. Die Preise ergeben sich aus den veröffentlichten und gültigen Preislisten. Die unbefugte Nutzung der gesamten Anlage wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 200 Euro geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sofortiger Hallenverweis und allgemeines Hausverbot – behält sich der Betreiber vor.
1.3 Kinder & Jugendliche: minderjährige Personen (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) sind während der gesamten Nutzungsdauer der Sportanlage zu beaufsichtigen. Dabei darf ein Elternteil bzw. eine volljährige Aufsichtsperson maximal ein Kind beaufsichtigen. Kinder und Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet haben dürfen die Sportanlage auch ohne Aufsichtsperson nutzen. Zur Nutzung ist in beiden Fällen nur befugt, wer bei Eintritt eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen kann.
1.4 Kinder die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht zur Nutzung der Sportanlage (blaue Mattenflächen) befugt. Nach Absprache können auch Kurse mit Kindern unter 6 Jahren im Rahmen von geleiteten Gruppenveranstaltungen abgehalten werden.
1.5 Bei Gruppenveranstaltungen hat der*die jeweilige Leiter*in der Gruppenveranstaltung dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Teilnehmer*innen der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die leitende Person der Gruppe muss volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung müssen beim erstmaligen Besuch des Level 8 die von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung an der Kasse abgeben und zukünftig in Kopie an der Kasse vorlegen.
2. Haftungsausschluss
2.1 Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, Verantwortung und Risiko. Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die auch durch die Einhaltung aller Regeln und unter großer Vorsicht durch die*den Nutzungsberechtigte*n, vom Betreiber nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
2.2 Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder beziehungsweise für die ihnen anvertrauten Personen. Besonders für Kinder und Jugendliche besteht eine erhöhtes Risiko auf den Sportflächen.
2.3 Für die Nutzung der Fahrrad- und KfZ-Stellplätze, Garderobe, Stau- und Schließfächer, sowie für Wertsachen, Personen- oder Sachschäden wird vom Betreiber keinerlei Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selbst zu tragen.
2.4 Fundsachen werden vom Betreiber bis zu sechs Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist besteht keinerlei Anspruch seitens der Besitzer*in die Fundsache einzufordern.
2.5 Der Betreiber sowie das gesamte Team tragen keinerlei Aufsichtspflicht für Gäste während der Benutzung der Sportanlage sowie der angrenzenden Räumlichkeiten.
2.6 Bei Nichtbeachtung der unten aufgeführten Regeln haftet der Betreiber für keinerlei Schäden.
3. Benutzungsregelung
3.1 Den Anweisungen des Personals ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.
3.2 Jeder Unfall, bei dem ein*e Benutzer*in oder eine andere Person zu Schaden kommt, ist dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden. Im Notfall muss Erste-Hilfe geleistet werden.
3.3 Die Benutzung der Anlage erfordert ein großes Maß an Konzentration, Eigen- und Fremdverantwortung sowie allgemeiner Umsicht und Aufmerksamkeit. Jede*r Benutzer*in hat die Pflicht die größtmögliche Rücksicht auf andere Benutzer*innen zu nehmen. Alle Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung anderer Gäste führen, sind untersagt.
3.4 Jede*r Benutzer*in muss sich den Verletzungsrisiken, besonders bei Stürzen aus großen Höhen, bewusst sein. Deshalb sollte die Kletterhöhe stets so gewählt werden, dass ein Abspringen auf die Fallschutzmatten noch sicher beherrscht wird.
3.5 Das Rennen und Spielen ist auf der gesamten Mattenfläche, und in den Aufenthaltsbereichen der Sportanlage verboten.
3.6 Die Nutzung des Trainingsbereichs auf der Empore ist für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verboten! Kletterspezifisches Kraft- und Ausgleichstraining an Trainingsgeräten wie dem „Moonboard“, „Campusboard“, „Pegboard“, Ringen, Klimmzugstange u.ä. stellt enorme Belastungen für den Kapsel-Band-Apparat, Muskeln und Knochen dar und birgt hohe Verletzungsrisiken. Bei unsachgemäßer Benutzung der zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte besteht erhöhte Verletzungsgefahr! Der Betreiber sowie das Team des Level 8 übernehmen keinerlei Haftung für die möglicherweise durch unsachgemäße Ausführung von Übungen und Benutzung der Geräte entstandenen Verletzungen und körperlichen Spätfolgen.
3.7 In einem Wandsegment darf immer nur eine Person gleichzeitig bouldern, d.h. es darf nicht übereinander oder direkt nebeneinander geklettert werden. Der Aufenthalt im Absprung- und Sturzbereich von kletternden Personen ist nicht gestattet.
3.8 Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit von den Wänden unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch Gäste und andere Personen gefährden. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Klettergriffe. Beschädigte oder lose Griffe und Volumen sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.
3.9 Klettergriffe-, Tritte und Volumen dürfen vom Benutzer nicht eigenständig in ihrer Position verändert, ab- und umgeschraubt werden.
3.10 Die Nutzung der Kletterwände erfolgt ausschließlich mit dafür vorgesehenen Kletterschuhen oder sauberen Hallensportschuhen. Um Verletzungen vorzubeugen ist das Bouldern in Socken oder Barfuß verboten. Das tragen von Kletterschuhen oder Hallensportschuhen in den Sanitäranlagen ist aus hygienischem Gründen nicht gestattet.
3.11 Auf die Mattenflächen dürfen keine Glasflaschen, Speisen, Geschirr oder ähnliche Gegenstände mitgenommen oder gelagert werden.
3.12 Die Kletterwände dürfen, bis auf in den Wandsegmenten die an die Empore sowie das Hallentor angrenzen, nicht nach oben überklettert werden. Ein Betreten der übrigen Kletteranlage von oben ist nicht gestattet. Die Bereiche hinter den Kletterwänden (Kletterwandkonstruktion) dürfen ausschließlich vom Personal betreten werden.
3.13 Die als Flucht- und Rettungswege gekennzeichneten Türen und die daran angrenzenden Bereiche sind jederzeit freizuhalten und ebenso wenig als Abstellplatz für Equipement o.ä. zu gebrauchen.
3.14 Im gesamten Sportbereich (auf den Matten sowie im Trainingsbereich) herrscht ein generelles Verbot von Glasflaschen.
3.15 In den Innenräumen der gesamten Sportanlage herrscht absolutes Feuer- und Rauchverbot.
3.16 Nach dem Gebrauch von Alkohol, Drogen und sonstigen Betäubungsmitteln ist die Benutzung der Sportanlage strengstens verboten.
3.17 Für den Routenbau und die Instandhaltung der Kletteranlage können Teilbereiche der Anlage unzugänglich, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen
Sportbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Fall vorher angekündigt. In diesen Fällen besteht für Inhaber von Abonnements und Dauerkarten kein Anspruch auf Rückerstattung.
3.18 Die Sportanlage darf nur zu den durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten genutzt werden.
3.19 Der Sportbetrieb endet 15 Minuten vor Betriebsschluss.
3.19 Der Betreiber behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten für spezielle und vorher angekündigte Veranstaltungen sowie an den bundesweiten Feiertagen und denen des Bundeslandes Hessen anzupassen.
3.20 In „Coronazeiten“ ist der weitere Aufenthalt auf dem gesamten Gelände der Boulderhalle nach Ablauf eines jeden Zeitslots für Kunden*innen nicht mehr gestattet. Dies dient der Einhaltung und Gewährleistung der aktuellen Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
4. Leihmaterial
4.1 Der*die Benutzer*in ist verpflichtet das ihm*ihr überlassene Leihmaterial mit Sorgfalt zu behandeln. Der*die Entleiher*in ist verpflichtet bei Verlust oder Beschädigung von Leihmaterial den Listenpreis zu erstatten. Der Benutzer hat das geliehene Material vor Benutzung auf offensichtliche Schäden und Mängel zu prüfen. Diese sind sofort dem Personal zu melden.
4.2 Der Verleih erfolgt nur für die Dauer der normalen Öffnungszeiten eines Tages. Als Pfand ist ein amtlicher Ausweis zu hinterlegen. Entliehenes Material ist spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss dem Personal an der Theke zurückzugeben. Das Leihmaterial darf ausschließlich in der Boulderhalle Level 8 benutzt werden.
5. Hausrecht
5.1 Das Hausrecht für die gesamte Sportanlage liegt beim Betreiber und die durch ihn bevollmächtigten Personen.
5.2 Bei Verstößen gegen die oben genannten allgemein gültigen Regeln haftet die „Vertikal Total GmbH“ für keinerlei Schäden. Gäste und Besucher*innen die gegen die aufgeführten Regeln verstoßen, können dauerhaft oder auf Zeit von der Nutzung der Sportanlage ausgeschlossen werden ohne Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Betreibers darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.