Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Betreiber des Level 8 – Boulderhalle Gießen ist die Vertikal Total GmbH
(Geschäftsführer: Niklas Mohr, Noah Gräf)
Hier könnt ihr die AGB als PDF herunterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vertikal Total GmbH für Nutzer des Level 8 – Boulderhalle Gießen
1. Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährige
1.1 Durch die Vertikal Total GmbH, Lehmweg 10, 35398 Gießen, vertreten durch die Geschäftsführer Niklas Mohr und Noah Gräf, (nachfolgend „Vertikal Total“) wird die Boulderhalle „Level 8“ (nachfolgend „Level 8“) betrieben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Vertikal Total mit ihren Nutzern sofern im Einzelfall nicht abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Der Begriff “Nutzer” beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die aufgrund eines mit Vertikal Total gesonderten geschlossenen Vertrages, unabhängig ihres Geschlechts, berechtigt sind, dass Level 8 zu nutzen.
1.3 Minderjährige Nutzer
1.3.1 Minderjährige Personen, die das 6 Lebensjahr nicht vollendet haben, können nicht „Nutzer“ des Level 8 werden. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen, nach der die minderjährige Person die Leistungen von Level 8 in Anspruch nehmen kann.
1.3.2 Bei Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt: Sie dürfen die Boulderhalle nur unter Aufsicht einer Begleitperson nutzen. Begleitperson kann ein Erziehungsberechtigter oder eine andere volljährige Person, die berechtigt, ist die Aufsicht auszuüben, sein. In jedem Fall wird die Begleitperson Vertragspartner von Vertikal Total und die minderjährige Person kann die Leistungen des Level 8 als Nutzungsberechtigter in Anspruch nehmen. Vor Nutzung der Boulderhalle durch das minderjährige Kind muss immer eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass das minderjährige Kind in der Boulderhalle klettern darf, vorgelegt werden. Die Begleitperson des minderjährigen Nutzers muss ebenfalls für sich selbst einen Vertrag mit Vertikal Total abschließen, um die Boulder- und Trainingsflächen von Level 8 betreten und die Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
1.3.3 Bei Jugendlichen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt: Jugendliche ab dem vollendeten 14.Lebensjahr können Vertragspartner von Vertikal Total werden und die Boulderhalle auch ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer anderen Aufsichtsperson nutzen. Ein Vertragsschluss ist jedoch nur möglich, sofern die Erziehungsberechtigten zuvor ihre Einwilligung in den Vertragsabschluss gegeben haben und ihr Einverständnis in die Nutzung der Boulderhalle erklärt haben.
1.3.4 Formulare für die Einverständniserklärungen sind auf der Webseite von Level 8 herunterzuladen oder liegen im Level 8 aus. Die Einverständniserklärung ist vor der ersten Nutzung der minderjährigen Person durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben.
1.4. Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Vertikal Total ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzungsberechtigung
2.1 Kostenpflichtigkeit der Nutzung
2.1.1 Die Nutzung des Level 8 und sämtlicher dort angebotenen Leistungen sind kostenpflichtig. Preise für die Nutzung des Level 8 bzw. deren Angebote ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, welche sowohl in der Boulderhalle Level 8 als auch auf der Webseite des Level 8 (https://levelacht.de/#preise) eingesehen werden können.
2.1.2 Ermäßigungstarife werden für folgende Personengruppen gewährt.
- 1 Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres (in Zweifelsfällen ist das Alter mit einem Schülerausweis nachzuweisen)
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegen Vorlage eines Schülerausweises
- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage eines Ausweises einer Fachschule, Hochschule oder Universität
- Auszubildene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage einer Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis
- Bundesfreiwillige gegen Vorlage eines Nachweises über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes
- Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II bzw. Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung und ähnlichem gegen Vorlage aktueller geeigneter Bescheinigungen /Nachweise
- Rentnerinnen und Rentnern gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises
2.2 Nutzungsberechtigung mit Eintrittskarten/Abonnement-Verträgen oder Jahreskarte
Zur Nutzung des Level 8 sind nur Personen berechtigt, die über eine gültige Eintrittskarte (Ziffer 4), eine gültige Jahreskarte (Ziffer 5) oder einen Abonnement-Vertrag (Ziffer 6) verfügen. Der Nutzer ist berechtigt das Level 8 in dem Umfang und mit den Leistungen zu nutzen, die beim Abschluss des Nutzungsvertrages vereinbart wurden. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten von Level 8 erhoben werden.
2.3 Die selbständige Nutzung des Level 8 ist ausschließlich Personen vorbehalten, die Erfahrungen im Bouldern haben und über die erforderlichen Kenntnisse von anzuwendenden Sicherheitstechniken verfügen oder die selbst dafür sorgen, dass sie unter fachkundiger Anleitung klettern. Bouldern ist mit erheblichen (Sturz-)Risiken verbunden und erfordert daher ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Im Level 8 werden daher kostenlose Einführungskurse angeboten, für welche nur ein Eintritt zu entrichten ist. Im Rahmen des Kurses werden den Teilnehmern notwendige Grundlagen und Kenntnisse vermittelt.
2.4 Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder Ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens verboten. Personen, die aufgrund einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, auf der Anlage zu klettern oder an einem Kurs teilzunehmen, sind von der Nutzung der Anlage bzw. der Teilnahme an Kursen ausgeschlossen.
2.5 Der Nutzer hat die Anweisungen des Personals von Level 8 zu befolgen.
2.6 Level 8 hat Montag von 14.00 bis 22.30 Uhr, Dienstag bis Samstag von 10.00 bis 22.30 Uhr und Sonntag von 10:00 bis 21.00 Uhr geöffnet, wobei der Sportbetrieb immer 15 Minuten vor Hallenschließung endet.
2.7 Teilbereiche der Boulderhalle können wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend gesperrt werden. Ferner kann die Boulderhalle an bis zu 5 Tage im Jahr wegen Veranstaltungen geschlossen werden. Die Schließzeiten werden den Nutzern mindestens 2 Wochen vor den Schließterminen durch Aushang und die Webseite von Level 8 bekannt gegeben.
2.8 Eine Nutzung des Level 8 für entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.9 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Level 8 gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Nutzers erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Boulderhalle untersagt. Ferner ist es nicht gestattet im Level 8 zu rauchen, dies gilt auch für E-Zigaretten, sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
2.10 Während des Trainings ist Sportbekleidung inklusive sauberer Hallen- oder Kletterschuhe zu tragen.
3. Nutzungsregeln
3.1 Bouldern erfordert ein besonders hohes Maß an Umsicht und Selbstständigkeit und ist mit Sturz- und Verletzungsrisiken verbunden. Level8 kontrolliert nicht, ob der Nutzer der Kletterhalle über die notwendigen Kletterkenntnisse verfügt. Daher dürfen nur Personen die Kletterhalle nutzen, die über die notwendige Erfahrung im Bouldern verfügen (siehe Ziffer 2.3).
3.2 Es muss gegenseitig Rücksicht genommen werden und alles unterlassen werden, was zur Gefährdung eines jeden selbst oder anderer führen könnte. Das eigene Verhalten ist immer der jeweiligen Situation anzupassen.
3.3 Die Kletterwände dürfen nur mit Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhen benutzt werden. Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt oder abgestellt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Speisen und Getränken und jeglicher Form von Gefäßen im gesamten Kletterbereich.
3.4 Die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in den dazugehörigen Abfallbehältern zu entsorgen. Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt oder abgestellt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Speisen und Getränken und jeglicher Form von Gefäßen im gesamten Kletterbereich.
3.5 Ein langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze sind unbedingt zu vermeiden.
3.6 Der Kletternde hat auf ausgewiesenen Kletterlinien zu verbleiben. In einem Abschnitt einer Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt, es darf nicht übereinander geklettert werden.
3.7 Die Kletterwände dürfen nicht nach oben überklettert werden.
3.8 Verletzungsrisiken bestehen aus jeder Sturzhöhe. Jedoch darf die Kletterhöhe, aus der ein sicherer Niedersprung auf die Aufsprungmatten nicht mehr beherrscht wird, nicht überschritten werden. Zusätzlich hat jeder Nutzer selbstständig für einen ausreichenden Spot zu sorgen.
3.9 Es ist auf herabfallende Gegenstände zu achten. Insbesondere sollte der Sturzraum über einem beachtet werden.
3.10 Die Benutzerinnen müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern ihre unmittelbare Umgebung über, unter und neben sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu verhindern. Der Aufenthalt auf den Aufsprungmatten ist, abgesehen von den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.
3.11 Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen umgehend dem Personal gemeldet werden. Die Nutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.
3.12 Es wird gebeten, einen übermäßigen Magnesiumgebrauch zu vermeiden.
3.13 Ausgeliehene Materialien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Leihmaterialien sind diese zu ersetzen. Die Entleiherinnen sind verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Personal zu melden. Bei einer Beschädigung des Leihmaterials, welche der Nutzer zu vertreten hat, ist Level 8 berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer des Ausleihtages. Das Leihmaterial muss am Ausleihtag vor Verlassen der Anlage zurückgegeben werden, ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Das Leihmaterial darf nur innerhalb der Anlage der Betreiberin genutzt werden.
4. Eintrittskarten
Eintrittskarten können in Form von einer Tageskarte, einem Früh-Tarif-, Familie I und Familie II-, einer 10 + 1er- oder einer 5er-Karte erworben werden. Der Preis von Eintrittskarten wird sofort fällig und kann entweder in Bar oder mittels Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden.
4.1 Tageskarten, Früh-Tarif-, Familie I- und Familie II- Karten berechtigen den Inhaber zur einmaligen Nutzung des Level 8 an dem Tag des Erwerbs der Eintrittskarte, wobei bei dem Früh-Tarif die Nutzung des Level 8 nur Dienstag – Freitag von 10.00 – 14.00 Uhr erfolgen kann.
Mit dem Erwerb der Familie I Karte erhalten 1 Erwachsener und ein Kind einen Anspruch auf Nutzung der Boulderhalle; bei der Familie II Karte können zwei Erwachsene und ein Kind die Boulderhalle nutzen.
4.2 Die 10 + 1-Karte kann für 11 Eintritte, die 5er-Karte kann für 5 Eintritte in die Boulderhalle genutzt werden. Sowohl die 10+1- als auch die 5er-Karte ist innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Zahlung erfolgt ist, gültig. Danach entfällt ein Anspruch auf Eintritt ersatzlos. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Textform.
5. Jahreskarte
5.1 Nutzer des Level 8 haben außerdem die Möglichkeit eine Jahreskarte zu erwerben. Mit dem Erwerb einer Jahreskarte ist der Nutzer berechtigt, das Level 8 für die Dauer von 12 Monaten ab dem Datum des Erwerbs der Jahreskarte zu nutzen. Der Preis der Jahreskarte wird sofort fällig und kann entweder in Bar oder mittels Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden. Die mit der Jahreskarte erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar Die Nutzungsberechtigung endet automatisch nach Ablauf von 12 Monate ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bliebt unberührt.
5.2 Der Preis kann nicht, auch nicht anteilig, zurückgefordert oder zurückbehalten werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer Trainingseinheiten nicht in Anspruch nimmt.
Es sei denn, der Nutzer kann sich, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, Schwangerschaft). Die Sportunfähigkeit ist durch ärztliches Attest zu belegen. Für diesen Fall besprechen Level 8 und der Nutzer, ob das Training zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt bzw. nachgeholt wird oder eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten, abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Leistungen, erfolgt.
5.3 Die mit der Jahreskarte erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
5.4 Der Vertrag über eine Jahreskarte endet zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne das eine Kündigung erklärt werden muss. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von Vorstehendem unberührt. Eine außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
6. Abonnement-Verträge
Der Nutzer kann auch einen Abonnement-Vertrag abschließen. Bei einem Vertragsabschluss füllt der Nutzer vor Ort einen Abonnement-Vertrag aus. Durch die Unterschrift des Nutzers kommt der Vertrag zustande.
6.1 Vertragsdauer, Kündigung, automatische Verlängerung, Fälligkeit der Beiträge, SEPA-Lastschrift
Der Nutzer kann beim Abschluss eines Abonnement-Vertrages zwischen verschiedenen Mindestvertragslaufzeiten wählen.
6.2 Der Vertrag hat zunächst die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf eine unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie können per Brief an Vertikal Total GmbH, Lehmweg 10, 35398 Gießen oder per E-Mail info@levelacht.de erklärt werden. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4 Der Nutzer verpflichtet sich, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit die vereinbarten monatlichen Beiträge beglichen werden. Der Nutzer muss daher Vertikal Total ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
6.5 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Nutzer nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die monatlichen Beiträge jeweils zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus fällig. Der jeweils fällige Betrag wird spätestens am 15. eines jeden Kalendermonats vom Konto des Nutzers abgebucht. Sofern ein Abonnementvertrag nicht zum Kalendermonatszehnten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig und mit dem nächsten fälligen monatlichen Beitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung des Abonnementvertrages, kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Beitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
6.6 Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet, ist Vertikal Total berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der Vertikal Total aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern der Nutzer die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.
6.7 Vertikal Total behält sich das Recht vor, dem Nutzer im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern der Nutzer diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
6.8 Die mit dem Abonnement erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
6.9 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer die Leistungen des Level 8 nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn der Nutzer kann sich, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Während der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich diese entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Klettertraining.
7. Kurse/ Workshops/ Personaltraining
7.1 Nutzer haben die Möglichkeit sich zu Kursen und Workshops (nachfolgend „Kurse“ genannt), anzumelden. Die Leistungsbestandteile, der zeitliche Rahmen, die Dauer sowie der Veranstaltungsort des jeweiligen Kurses ergibt sich aus der Beschreibung des Kurses auf der Webseite von Level 8 und der Buchung des Nutzers. Buchung und Anmeldung zu Kursen können online oder unmittelbar am Empfangstresen des Level 8 getätigt werden.
7.2 Das Anbieten von Kursen auf der Webseite von Level 8 stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
7.3 Um sich online für einen Kurs bei Level 8 anzumelden, wählt der Nutzer den entsprechenden Kurs aus. Auf der jeweiligen Kursseite kann der Nutzer sodann im Kalender einen von ihm gewünschten Termin auswählen und gelangt durch Anklicken des Buttons „Buchen“ zum Buchungsformular. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen und bezahlen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail durch Vertikal Total.
7.4 Die Kosten für einen Kurs werden bei der Buchung im Voraus sofort fällig und können entweder in Bar (nur bei einem Vertragsabschluss im Level 8) oder mittels Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden
7.3 Die Kursgebühr kann nicht, auch nicht anteilig, zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer den Kurs abbricht oder Kurstermine aufgrund von privaten oder beruflichen Gründen, Urlaub oder Krankheit verfallen lässt.
Es sei denn der Nutzer kann sich aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Die Sportunfähigkeit ist durch ärztliches Attest zu belegen. Für diesen Fall besprechen Vertikal Total und der Nutzer, ob der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt begonnen bzw. fortgesetzt wird oder eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten, abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Leistungen, erfolgt.
7.5 Kursbuchungen können durch den Nutzer ohne Angabe von Gründen in Textform insbesondere per E-Mail an kurse@levelacht.de storniert werden. Die Stornierung eines Kurses ist bis zu 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis zu 6 Tage vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu bezahlen. Danach wird die volle Kursgebühr fällig, unabhängig davon, ob der Nutzer an dem Kurs teilnimmt.
7.6 Vertikal Total ist berechtigt, Buchungen zu stornieren, wenn das gebuchte Angebot nicht mehr verfügbar ist oder die Mindestteilnehmerzahl, die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen, nicht erreicht wird.
7.7 Bei einer unverschuldeten Absage eines Kurstermins durch Vertikal Total können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Abgesagte Kurstermine werden nachgeholt. Bei einer Stornierung (finale Absage ohne Verlegung) der Kurseinheit durch Vertikal Total, wird die Kursgebühr erstattet.
7.8 Die mit dem Kurs erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
7.9Der Vertrag über die Kursbuchung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
7.10 Um sich zu einem Personaltraining anzumelden, kann der Nutzer sich über die Webseite von Level 8 durch Auswahl Personaltraining über ein Kontaktformular mit Level 8 in Verbindung setzen, damit ein Personaltraining individuell vereinbart werden kann.
8. Widerrufsrecht
Erfolgt ein Vertragsabschluss nicht im persönlichen Kontakt, insbesondere online, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt bei der Buchung sowie im Anschluss an diese AGB.
9. Gesundheit
9.1 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat der Nutzer sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Training entgegensteht.
9.2 Der Nutzer verpflichtet sich weiter, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und Level 8 insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten und bestehende Krankheiten hinzuweisen.
9.3 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Vertikal Total wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
10.2 Vertikal Total haftet für nur für Schäden (1) die Level 8, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung von Level 8 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
10.3 Vertikal Total haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
10.5 Der Nutzer verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung von Vertikal Total ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Vertikal Total verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung. Es werden die folgenden Daten erhoben sowie verarbeitet: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail sowie Kontoverbindung, Die Daten werden auch in elektronischer Form auf Servern gespeichert. Ohne Einwilligung des Nutzers werden keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, mit denen ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass die Auftragsverarbeiter personenbezogenen Daten der Nutzer nur nach Weisungen von Vertikal Total und unter Einhaltung der DSGVO verarbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist sowie aufgrund einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO, soweit diese abgefragt wurde.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Abonnements-Verträgen und Jahresverträgen Anschriften- und Namensänderungen sowie bei Abonnementverträgen Änderungen der Bankverbindungen Vertikal Total rechtzeitig bekannt zu geben.
12.2 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGB bestehen nicht.
– ENDE DER AGB –
Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Kunden bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen
Vertikal Total GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Niklas Mohr und Noah Gräf,
Lehmweg 10,
35398 Gießen,
Telefon: 0641 499 020 88
info@levelacht.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
Die in dieser Erklärung genannten Widerrufsrechte stehen ausschließlich Verbrauchern zu. Ein etwaiges Widerrufsrecht entsteht für Verbraucher unter anderem gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB aber auch dann nicht, wenn Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Vertikal Total GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Niklas Mohr und Noah Gräf
Lehmweg 10
35398 Gießen
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
erhalten am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.